Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die KI-Telefonassistenz Merle · Fassung 1.0 vom 5. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die KI-Telefonassistenz Merle zwischen Nico Grunwald, Einzelunternehmer, handelnd unter der Bezeichnung „BRELYNT“, Fritz-Büsing-Str. 44, 26655 Westerstede (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Leistungsvertrag, im Angebot und in der Leistungsbeschreibung, haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung auf der Website und die Vorführnummer sind kein verbindliches Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Seiten den Leistungsvertrag unterzeichnen oder der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt.
§ 3 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine KI-Telefonassistenz als Software-Dienst über das Internet bereit. Sie nimmt eingehende Anrufe an, die der Kunde auf die vom Anbieter bereitgestellte Rufnummer umleitet, führt das Gespräch, nimmt das Anliegen und die Kontaktdaten auf, vereinbart im vom Kunden freigegebenen Rahmen Termine und Rückrufe und übermittelt dem Kunden eine Notiz zu jedem Gespräch.
(2) Umfang, Paket, Inklusivminuten, Zusatzleistungen und Preise ergeben sich aus Angebot und Leistungsbeschreibung.
(3) Die Leistung umfasst eine einmalige Einrichtung. Dabei richtet der Anbieter die Assistenz gemeinsam mit dem Kunden auf dessen Betrieb ein: Name in der Begrüßung, Leistungen, Erreichbarkeitszeiten, Terminregeln und Weiterleitungen. Die Einrichtung endet mit einem gemeinsamen Testanruf. Die Assistenz geht erst nach Freigabe durch den Kunden in Betrieb.
(4) Ein Anspruch auf Überlassung der Software oder ihres Quellcodes besteht nicht.
§ 4 Hinweis auf die KI
Die Assistenz ist ein KI-System. Sie weist jeden Anrufer zu Beginn des Gesprächs darauf hin, dass er mit einer KI-Assistenz spricht. Dieser Hinweis ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 50 KI-Verordnung) und kann auf Wunsch des Kunden weder abgeschaltet noch verschwiegen werden.
§ 5 Grenzen der Leistung
(1) Die Assistenz ist kein Notruf und keine Notdienstannahme. Sie erkennt typische Hinweise auf Notfälle, markiert solche Anrufe als dringend und verweist bei Gefahr für Leib und Leben auf die 112. Eine eigene Erreichbarkeit des Kunden für Notfälle ersetzt sie nicht. Bietet der Kunde einen Notdienst an, richtet er dafür eine gesonderte Erreichbarkeit ein.
(2) Die Assistenz gibt keine verbindlichen Zusagen über Preise, Kosten, Fristen oder Leistungen des Kunden ab. Termine bestätigt sie nur innerhalb der vom Kunden freigegebenen Zeiten.
(3) Spracherkennung und KI arbeiten mit hoher, jedoch nicht vollständiger Genauigkeit. Namen, Anschriften oder Rufnummern können falsch verstanden werden. Der Kunde prüft die Gesprächsnotizen, bevor er auf ihrer Grundlage handelt, insbesondere vor Einsätzen vor Ort.
(4) Auskünfte über einzelne Vorgänge der Kunden des Kunden erteilt die Assistenz nur, soweit der Kunde dies ausdrücklich freigegeben hat.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde richtet die Rufumleitung bei seinem Telefonanbieter selbst ein. Der Anbieter stellt dafür eine Anleitung bereit.
(2) Der Kunde stellt die für die Einrichtung nötigen Angaben vollständig und richtig bereit und hält sie aktuell. Er benennt eine Ansprechperson und eine Rufnummer für Störungen.
(3) Der Kunde setzt die Assistenz nur rechtmäßig ein und informiert seine Anrufer in seiner eigenen Datenschutzerklärung über den Einsatz.
(4) Verzögert sich die Einrichtung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich Fristen entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.
§ 7 Verfügbarkeit und Störungen
(1) Der Anbieter stellt die Assistenz mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(2) Die Assistenz nutzt Vorleistungen Dritter, insbesondere Telefonie, Spracherkennung und Sprachmodelle. Fällt eine solche Vorleistung aus, stellt der Anbieter unverzüglich auf eine verfügbare Alternative um, soweit ihm das möglich und zumutbar ist. Ausfälle solcher Vorleistungen hat der Anbieter nur zu vertreten, wenn ihn ein Verschulden trifft.
(3) Störungen nimmt der Anbieter werktags von 8 bis 18 Uhr entgegen und beginnt innerhalb von acht Arbeitsstunden mit der Bearbeitung.
(4) Bei einem Ausfall der Assistenz gehen Anrufe je nach Einrichtung beim Telefonanbieter des Kunden an die hinterlegte Rufnummer zurück oder erreichen das Besetztzeichen. Eine Annahme durch Mitarbeiter des Anbieters ist nicht geschuldet.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise aus Angebot und Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Einrichtungsgebühr ist einmalig und mit der ersten Rechnung fällig, zusammen mit dem ersten Monatsentgelt. Die Einrichtung beginnt nach Zahlungseingang.
(3) Das monatliche Entgelt ist im Voraus fällig. Minuten über die Inklusivmenge hinaus werden im Folgemonat abgerechnet.
(4) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder über einen vom Anbieter bereitgestellten Zahlungslink.
(5) Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 21 Tage im Verzug, kann der Anbieter die Leistung nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen vorübergehend sperren. Daten des Kunden werden dabei nicht gelöscht.
§ 9 Inklusivminuten
(1) Wird die Inklusivmenge überschritten, nimmt die Assistenz weiterhin alle Anrufe an. Zusätzliche Minuten werden zum vereinbarten Preis abgerechnet.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden, sobald 80 % der Inklusivmenge erreicht sind, und bietet einen Wechsel in ein passenderes Paket an.
(3) Nicht verbrauchte Inklusivminuten verfallen am Monatsende.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit beginnt mit der Freigabe nach § 3 Abs. 3, spätestens 14 Tage nachdem der Anbieter dem Kunden die Betriebsbereitschaft in Textform mitgeteilt hat.
(2) Danach läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Ein Wechsel des Pakets ist nach Vereinbarung in Textform jeweils zum nächsten Monatsbeginn möglich.
(6) Fordert der Kunde seine Daten bis 30 Tage nach Vertragsende an, stellt der Anbieter sie ihm in einem gängigen Format bereit. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 11 Rufnummern
(1) Die vom Anbieter bereitgestellte Rufnummer bleibt in seiner Verfügung. Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht.
(2) Die eigene Rufnummer des Kunden bleibt in jedem Fall seine. Der Vertrag berührt sie nicht.
§ 12 Datenschutz und Gesprächsinhalte
(1) Für die Daten seiner Anrufer ist der Kunde Verantwortlicher, der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter. Vor Beginn der Verarbeitung schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dort sind auch die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und die Speicherfristen geregelt.
(2) Die Assistenz speichert keine Tonaufnahmen der Gespräche. Der Gesprächsinhalt wird in Textform verarbeitet und für die im Vertrag zur Auftragsverarbeitung festgelegte Dauer gespeichert.
(3) Eine Tonaufnahme erfolgt nur, wenn der Kunde sie ausdrücklich verlangt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür, insbesondere die Einwilligung der Anrufer, selbst sicherstellt und der Anbieter in Textform zustimmt.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens bis zur Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für entgangene Aufträge, die darauf beruhen, dass ein Anrufer das Gespräch mit der Assistenz ablehnt oder abbricht, soweit der Abbruch nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruht. Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an.
(6) Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters in Westerstede.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.